Werbung

Renate Bertlmann vertritt Österreich auf der 58. Biennale di Venezia 2019

„Die Darstellung verlangt Radikalisierung und kommt aus Nötigung.“, mit diesem Zitat von Ingeborg Bachmann hat Renate Bertlmann der Kuratorin Felicitas Thun-Hohenstein auf die Einladung, den österreichischen Beitrag auf der 58. Biennale di Venezia zu gestalten.

Bertlmann, Jahrgang 1943, beschäftigt sich seit ihren Anfängen mit weiblicher Identität, Sexualität und Machtfragen zwischen den Geschlechtern. Seit den 1970er Jahren entwickelte sie ein eigenständiges feministisches Formenvokabular, in dem Versagung und Entwürdigung vielfach in Anspielung auf die Freud`sche Psychoanalyse eine wichtige Rolle spielen. Das Phallische wird in vielen Variationen als zentrales Moment der weiblichen Unterdrückung präsentiert. Demgegenüber stellt sie oftmals die scharfe Klinge (als Verlängerung der Fingernägel) als weibliche Stärke dar.

Renate Bertlmann arbeitet eher in kleinen Serien. Wenige große Installationen, wie etwa den „Waschtag“ hat sie bisher realisiert. Es wird spannend sein zu sehen, wie sie als erste Frau mit einer Einzelpräsentation den Raum des nach Plänen von Josef Hoffmann und Robert Kramreiter errichteten österreichischen Pavillons gestaltet.

Bertlmann selbst geht es neben der Chance, ihr Werk endlich einer großen internationalen Öffentlichkeit präsentieren zu können auch darum, eine Initialzündung für die zukünftigen, vielleicht auch jüngeren weiblichen Positionen im Pavillion auslösen zu können.

Die Eröffnung des österreichischen Pavillons wird am 9. Mai 2019 stattfinden, die 58. Biennale die Venezia ist vom 11. Mai bis zum 24. November 2019 geöffnet.

--> Website des österreichischen Pavillons: biennalearte.at

--
Abbildung: Renate Bertlmannn, Foto © Irina Gavrich

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: